Persönliches Erscheinungsbild

Grundregeln für Aussehen und Hygiene

Frisur

  • Gepflegter Haarschnitt.
  • Haare immer zusammengenommen: Chignon, Zopf usw. ♀
  • Gesicht frei: keine herunterhängenden Strähnen. ♀
  • Klammern in gedeckten Farben, keine ausgefallenen Pins. ♀
  • Kurze Haare. ♂

Gesicht und Duft

  • Leichtes und diskretes Parfum.
  • Dezentes Make-up. ♀
  • Gepflegter Bart. ♂

Hände

  • Saubere Hände und gepflegte Nägel.
  • Nagellack verboten. ♀

Schmuck und Tattoos

  • Halsketten, Armbänder und Ohrringe müssen sehr unauffällig sein. Für das Verwaltungspersonal ist das Tragen von Ringen gestattet, sofern diese unauffällig sind.
  • Piercings sind strengstens verboten, und sichtbare Tätowierungen werden nicht toleriert.
  • Um die von nationalen und internationalen Normen geforderten Hygiene- und Sicherheitsbedingungen zu gewährleisten, ist das Tragen von Schmuck an den Händen und Unterarmen, einschliessslich Eheringe, für das medizinische, pflegerische und Küchenpersonal bei allen Tätigkeiten verboten, die einen direkten oder indirekten Kontakt mit Patienten beinhalten. 

Zigaretten

  • Nur während der Pausen und an den dafür bestimmten Orten.
  • Vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz müssen die Zähne geputzt und die Hände gewaschen werden.

Gerüche

  • Deodorant oder Antitranspirant verwenden, um unangenehme Körpergerüche zu vermeiden.

Zusammensetzung eines Berufskleidungsets

  • Hosen
  • Physiotherapie-Polos
  • Weisse Blusen
  • Fleecejacken

Zuständigkeiten und Kompetenzen

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