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07.05.2022
Swiss Medical Network

Helsana und Swiss Medical Network vereinbaren ein neues Honorarmodell für die Abrechnungen von Leistungen im Zusatzversicherungsbereich

Das von der Ärzteschaft der Swiss Medical Network entwickelte Honorarmodell SMN VVG+ wird in einem ersten Schritt in der Privatklinik Bethanien in Zürich eingeführt. Es erfüllt die Erwartungen der FINMA hinsichtlich einer transparenten Abgrenzung von Leistungen aus der Grund- und der Zusatzversicherung.

Die Privatklinik Bethanien, deren Ärzteschaft und Helsana haben per 1. April 2022 ein neues Tarifwerk im Bereich der Zusatzversicherung (VVG) vereinbart. Der sogenannte SMN VVG+ Tarif wurde von der Ärzteschaft der Swiss Medical Network entwickelt und stellt in der aktuellen Schweizer Tarifsystematik ein Novum dar. Das neue Modell wird bei Patientinnen und Patienten mit einer Zusatzversicherung bei Helsana für Behandlungen in der Privatklinik Bethanien angewendet.

«Das VVG-Tarifwerk beruht nicht auf einem Einzelleistungskatalog, sondern auf einer vollumfänglichen Pauschale, bei der die Mehrleistungen der Zusatzversicherung klar ausgewiesen und von den ärztlichen Leistungen zulasten der Grundversicherung (KVG) abgegrenzt sind», erklärt Rudolf Bruder, als Geschäftsleitungsmitglied von Helsana verantwortlich für Produkte und Leistungen. Um mit der entwickelten Systematik Praxiserfahrung zu sammeln und Erkenntnisse zu gewinnen, wurde der Vertrag mit der Privatklinik Bethanien im Rahmen eines Pilotversuchs für 12 Monate abgeschlossen.

Arzttarif aus zwei Teilen

Um die Leistungen im Grund- und Zusatzversicherungsbereich transparent ausweisen zu können, besteht der SMN VVG+ Tarif aus zwei Teilen (KVG und VVG). Der KVG-Anteil wird den Ärzten gemäss SwissDRG nach dem Modell der Schweizerischen Belegärztevereinigung (SBV) direkt von der Klinik ausbezahlt. Zusätzlich erhalten die Belegärztinnen und - ärzte für ihre geleisteten Mehrleistungen aus der Zusatzversicherung eine Pauschale, welche im SMN VVG+ Tarifwerk definiert wird. Pro DRG werden dort Taxpunkte aufgeführt, welche für jeden Arzt mit einem zuvor vertraglich festgelegten individuellen Taxpunktwert multipliziert werden können. Die Belegärzte müssen dafür keine separate Rechnung der freien Arztwahl mehr ausstellen, sondern erhalten ihre Mehrleistungen auf der Basis der DRG-Codierung direkt von der Klinik ausbezahlt. «So kann verhindert werden, dass es zu einer intransparenten Verrechnung von unterschiedlichen Leistungen kommt», erklärt Dino Cauzza, CEO von Swiss Medical Network.

Innovatives Referenzmodell

Das neue Honorarmodell ist eine für alle Akteure einfach praktizierbare und vor allem innovative Lösung, die darüber hinaus der von der FINMA geforderten Transparenz hinsichtlich der Mehrleistungen im VVG gerecht wird. «Wir streben weitere Vertragslösungen auf diesem Modell auch mit anderen Versicherungen an», führt Dino Cauzza weiter aus.

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