Nach wie vor versäumen es viele Frauen, regelmässig ihre frauenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungstermine wahrzunehmen. Dabei sind diese so wichtig, da sie dabei helfen können, mögliche gynäkologische Erkrankungen rechtzeitig erkennen und dann auch behandeln zu können.
Je nach Alter der Frau besteht die Möglichkeit, spezielle Vorsorgeuntersuchungen vornehmen zu lassen. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird beispielsweise darauf geachtet, Krebs und seine Vorstufen zu erkennen und zu therapieren, bevor der Krebs sich ausbreitet und lebensbedrohlich wird.
Vorsorgeuntersuchungen haben also vor allem den Zweck, die Chancen auf eine Heilung der Patientin zu erhöhen.
Die gynäkologische Untersuchung beinhaltet unter anderem ein Beratungsgespräch zu Themen wie Menstruation, Hormonstatus, Sexualität und Verhütung sowie eine vaginale Untersuchung. Weiter hat sie den Zweck, die Früherkennung von Brust- oder Gebärmutterhalskrebs zu gewährleisten. Dafür wird beispielsweise ein Abstrich vorgenommen und die Brust nach Knoten abgetastet. Auch spezifische Ultraschalluntersuchungen von Brust und Unterleib können in Frage kommen.
Es wird empfohlen, dass Frauen diese Kontrolltermine in den vorgegebenen Abständen wahrnehmen. Abgesehen davon werden solche Untersuchungen auch immer durchgeführt, wenn bestimmte Beschwerden bereits vorhanden sind und diese näher abgeklärt werde müssen. Grundsätzlich gilt: Frauenarztbesuche zur Früherkennung bestimmter Krankheiten sollten ab dem 20. Lebensjahr mindestens jährlich durchgeführt werden. Im Rahmen von Mammografie-Screening-Programmen werden alle Frauen ab 50 Jahren ausserdem zu einer Mammografie eingeladen.
Letztendlich hängt die Häufigkeit der Besuche beim Gynäkologen oder bei der Gynäkologin aber davon ab, wie hoch das individuelle Erkrankungsrisiko einer Frau ist. So ist es beispielsweise wichtig, dass eine Patientin ihren Frauenarzt oder ihre Frauenärztin davon in Kenntnis setzt, wenn in ihrer Familie beispielsweise bereits vermehrt Krebserkrankungen aufgetreten sind. In diesem Fall wird der behandelnde Arzt mit der Patientin besprechen, in welchen zeitlichen Abständen eine gynäkologische Abklärung empfehlenswert wäre.
Die frauenärztliche Untersuchung ist in erster Linie eine Vorsorgeuntersuchung, was bedeutet, dass eine Frau diese wahrnimmt, ohne dass ihr Körper bestimmte Krankheitszeichen aufweist. Hat die Frau allerdings Beschwerden, so sollte sie ebenfalls einen Termin bei ihrem Frauenarzt vereinbaren.
Zu den Symptomen, die häufig Grund für eine gynäkologische Untersuchung sind, zählen unter anderem:
Die Ursachen für die vorab aufgeführten Symptome sind vielfältig. Zu den Krankheiten, die diese bedingen können, gehören beispielsweise:
Vor Beginn der eigentlichen körperlichen Untersuchung wird die Patientin zunächst gebeten, eine Urinprobe abzugeben. Der Arzt oder Ärztin untersucht den Urin daraufhin unter Verwendung eines speziellen Teststreifens auf Keime, Blut oder Anzeichen für eine Entzündung. Und auch das Vorliegen einer Schwangerschaft kann mittels eines Urintests überprüft werden. Hinzu kommt, dass eine leere Blase die im Anschluss folgende Ultraschalluntersuchung erleichtert.
Im nächsten Schritt und vor Beginn der körperlichen Untersuchung fragt der Gynäkologe oder die Gynäkologin die Patientin nach eventuellen Beschwerden und klärt ab, ob in der engeren Familie der Patientin bereits vermehrt Brustkrebs- oder Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungen aufgetreten sind, um mögliche Hinweise auf eine familiäre Vorbelastung zu erhalten. Ausserdem spricht man über
Die Patientin wird gebeten, ihren Unterleib freizumachen und auf dem gynäkologischen Untersuchungsstuhl Platz zu nehmen.
Zur Früherkennung von Krebserkrankungen führt der Gynäkologe oder die Gynäkologin im Rahmen der vaginalen Untersuchung einen Abstrich, den sogenannten Pap-Test (auch: zytologischer Abstrich), durch.
Hierfür entnimmt der Arzt oder die Ärztin unter Verwendung eines Spatels vom Muttermund (der Portio-Oberfläche) und mittels einer kleinen Bürste aus dem Gebärmutterhals (Zervikalkanal) vorsichtig einzelne, oberflächige Zellen. Anschliessend wird die Probe in ein zytologisches Labor überführt. Bei auffälligen Pap-Befunden, das heisst, Befunden, denen eine Zellveränderung, Krebsvorstufen oder sogar Krebszellen zu Grunde liegen, sind weitere Abklärungen und Untersuchungen nötig.
Zum Abschluss der vaginalen Untersuchung erfolgt in der Regel ein Ultraschalluntersuchung unter Verwendung eines mit Gel eingeriebenen, speziellen Schallkopfes.
Dieser ist stabförmig geformt, wodurch er sich problemlos und schmerzfrei in die Scheide einführen lässt und dem Frauenarzt oder der Frauenärztin die Möglichkeit eröffnet, die Wand und Schleimhaut der Gebärmutter, die Zyklusphase, die Eierstöcke und die Räume des kleinen Beckens zu beurteilen.
Ab einem gewissen Alter oder für den Fall, dass der Frauenarzt eine weitere Abklärung für notwendig erachtet, kann ausserdem eine Mammografie angeordnet werden. Dabei handelt es sich um eine einfache, schnelle Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust, welche lediglich wenige Minuten dauert. Über die Aufnahmen (= Mammogramme) lässt sich dann die normale, altersabhängige Beschaffenheit der Brust beurteilen und von krankhaften Veränderungen abgrenzen. Hierbei können Tumore, die nicht mit blossen Händen tastbar sind, bereits im Frühstadium erkannt werden.
Die Mammografie wird im Rahmen eines Screening-Programms zur frühzeitigen Erkennung von Brustkrebs ab einem Alter von 50 Jahren alle zwei Jahren empfohlen.
Nach jedem Besuch beim Gynäkologen oder bei der Gynäkologin empfiehlt es sich, etwa einmal im Monat selbst die eigene Brust abzutasten – genau so, wie der Arzt oder die Ärztin es vorgemacht hat.
Dabei ist die Selbstuntersuchung zwischen dem dritten und siebten Tag nach Beginn der Menstruationsblutung am einfachsten, da das Brustdrüsengewebe zu diesem Zeitpunkt besonders weich ist, weshalb Gewebeveränderungen eher auffallen.
In folgenden Fällen ist eine Untersuchung bei jungen Mädchen erforderlich, wobei hier in den meisten Fällen eine äusserliche Begutachtung der Genitalorgane ausreichend ist, weshalb auf die vaginale Tastuntersuchung verzichtet werden kann:
Unter dem medizinischen Begriff „Abstrich“ wird die Entnahme von körpereigenem Untersuchungsmaterial aus der Oberfläche von Wunden oder Schleimhäuten mittels eines sterilen Wattetupfers, kleiner Bürsten oder kleiner Spateln zur mikrobiologischen und / oder zytologischen Diagnostik, also die Analyse von Zellmaterial hinsichtlich der Erkennung von Krankheiten oder Zellveränderungen, verstanden. Beim Abstrich im Rahmen der gynäkologischen Untersuchungen handelt es sich um den sog. Pap-Test.
Gynäkologische Untersuchungen Biel/Bienne
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